Erklärung zur Barrierefreiheit
Die spanische Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) verpflichtet sich, ihre Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2018-12699
Konformitätsstatus
Diese Website ist teilweise konform mit Königlichem Dekret 1112/2018
https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2018-12699
aufgrund der Ausnahmen und der mangelnden Übereinstimmung der nachstehend aufgeführten Aspekte.
Nicht zugängliche Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018:
Das Portal kann Inhalte in anderen Sprachen enthalten, bei denen der Sprachwechsel nicht korrekt gekennzeichnet ist.
Für reine Audio-Multimedia-Elemente gibt es keine Alternativen.
Es gibt Videos ohne Untertitel.
Manche Textinhalte weisen nicht genügend Kontrast auf.
In einigen Fällen erfüllt die Fokusanzeige nicht das erforderliche Mindestkontrastverhältnis.
In einigen Fällen kann es zu inhaltlichen Überschneidungen kommen.
Es gibt PDF-Dokumente mit Barrierefreiheitsproblemen.
Unverhältnismäßige Belastung:
Nicht zutreffend.
Inhalte, die nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften fallen:
Es gibt möglicherweise PDF-Dokumente, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig allen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Erklärung wurde am 22. März 2023 erstellt.
Die Methode zur Erstellung dieser Stellungnahme war eine Selbsteinschätzung, die von der Agentur selbst mit Unterstützung des IRA-Tools (Accessibility Review Report) durchgeführt wurde.
https://herramienta-ira.administracionelectronica.gob.es/#!/
vom Accessibility Observatory.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 22. März 2023.
Beobachtungen und Kontaktinformationen
Kommunikation zu Zugänglichkeitsanforderungen
Sie können einreichen Kommunikation in Bezug auf Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018), zum Beispiel:
Melden Sie jegliche mögliche Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Website.,
Melden Sie weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte.,
Bitte reichen Sie alle weiteren Anfragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website ein.,
durch die Kontaktformular zu Barrierefreiheitsanforderungen
https://sedeagpd.gob.es/sede-electronica-web/vistas/formQuejasSugerencias/accesible_quejas.jsf
im elektronischen Büro der Agentur zu diesem Zweck vorgesehen.
Die Kommunikation wird von der Abteilung für Barrierefreiheit der Untergeneraldirektion für Werbung und Genehmigungen entgegengenommen und bearbeitet.
Anfragen zu barrierefreien Informationen und Beschwerden
Durch die Formular für Anfragen nach barrierefreien Informationen und Beschwerden zu Barrierefreiheitsangelegenheiten, Sie können Folgendes einreichen:
a Beschwerde in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018, oder
a Anfrage nach barrierefreien Informationen Bezugnehmend auf:
Inhalte, die gemäß Artikel 3(4) vom Anwendungsbereich des Königlichen Dekrets 1112/2018 ausgenommen sind,
Inhalte, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind.
Im Antrag auf Zugang zu Informationen müssen die Fakten, Gründe und der Antrag selbst klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.
Durchsetzungsverfahren
Wurde Ihr Antrag auf barrierefreie Informationen oder Ihre Beschwerde abgelehnt, sind Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden oder entspricht die Antwort nicht den Anforderungen von Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018, können Sie eine Beschwerde einreichen. Eine Beschwerde kann auch eingereicht werden, wenn Sie keine Antwort erhalten haben.
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegte Beschwerdeverfahren kann über folgenden Link eingeleitet werden:
https://sedeagpd.gob.es/sede-electronica-web/vistas/formProcedimientoEntrada/procedimientoEntradaAmpliado.jsf
Optionale Inhalte
Die Webseite:
wurde in Übereinstimmung mit den aktuellen Zugänglichkeitsstandards und -vorschriften entwickelt und erfüllt die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definierten Prioritäts-2-(AA)-Prüfpunkte;
ist optimiert für die neuesten Versionen von Chrome, Edge, Firefox, Safari und Opera;
ist für die korrekte Darstellung auf allen Bildschirmauflösungen und auf Desktop-, Tablet- und Mobilgeräten ausgelegt (responsives Design);
wurde unter Verwendung von HTML5 als Auszeichnungssprache und CSS3-Stylesheets für das Design entwickelt.
Darüber hinaus werden kontinuierliche Prüfungen und Inhaltsüberprüfungen durchgeführt, um die Verständlichkeit zu verbessern und die Navigation auf der Website zu optimieren.